|
 |
Wie ist die Psychotherapie bei den privat Versicherten geregelt?
Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr, die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen- ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen- vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.
|
 |